FAQ

Für welche Modelle gilt die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie?

Für jeden neuen Kia, der nach dem 01. Januar 2010 erstmals zugelassen wurde.

Was ist die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie?

Die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie* läuft nicht wie andere Garantien als Anschlussgarantie über externe Versicherer. Sie ist eine direkte Herstellergarantie* und gültig vom ersten bis zum letzten Tag der 7 Jahre.

Gibt es auch Teile, die mit der 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie* nicht abgedeckt werden?

Bestimmte Teile nutzen sich ab und haben deshalb weniger als 7 Jahre Garantie*. Zum Beispiel die Starterbatterie (2 Jahre Garantie*), das Audio-, Entertainment- und Navigationssystem (3 Jahre Garantie*) und der Lack (5 Jahre Garantie*/150.000 km). Fahrzeugteile, die sich im Rahmen ihrer normalen Funktion abnutzen, sind von der Garantie* ausgeschlossen.

Hat die Garantie* eine Kilometerbeschränkung?

In den ersten 3 Jahren der Garantie* ist die Kilometerzahl unbegrenzt. Für den gesamten Garantiezeitraum ist die Gesamtkilometerleistung auf 150.000 Kilometer beschränkt.

Fällt Durchrostung unter die Garantieleistung?

Alle Kia Modelle haben einen hervorragenden Korrosionsschutz. Deshalb gewähren wir eine Garantie* gegen Durchrostung von innen nach außen von mindestens 7 Jahren/150.000 km. Abhängig vom Modell sogar bis zu 12 Jahren.

Ist die Garantie* übertragbar?

Ja, sofern das Fahrzeug den Garantiebedingungen gemäß gewartet wurde.

Gilt die Garantie* nur in Österreich?

Nein, du bist sogar europaweit auf Reisen durch die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie* geschützt.

Nein, du bist sogar europaweit auf Reisen durch die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie* geschützt.

Ja, die Kia Modelle werden von diversen europäischen Automobilfachzeitschriften immer wieder unter strengsten Bedingungen getestet.

Gilt die Garantie* auch für die Antriebsbatterien von Elektro- und Hybridfahrzeugen?

Ja. In unseren Elektrofahrzeugen, Hybrid-Elektrofahrzeugen und Plug-in Hybrid-Fahrzeugen verwenden wir Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten, die auf eine lange Lebensdauer ausgelegt sind. Deshalb gilt für sie ebenfalls die Kia-Garantie* für 7 Jahre ab Garantiemeldung oder 150.000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt.

Bei den Elektrofahrzeugen (EV) und Plug-in-Hybridfahrzeugen (PHEV) garantieren wir außerdem eine Mindest-Batteriekapazität von 70 %. Eine mögliche Kapazitätsminderung der Batterie bei den Mild-Hybrid-Elektro- (MHEV) und den Hybrid-Fahrzeugen (HEV) ist nicht durch die Garantie abgedeckt. Du kannst die Kapazität dieser Batterien durch umsichtige Nutzung lange erhalten. Wie das geht, steht in der Betriebsanleitung.

Die Niedervoltbatterien mit 48 und 12 Volt in den Mild-Hybrid-Elektrofahrzeugen fallen nicht unter die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie*. Für sie gilt die Kia-Garantie von 2 Jahren ab Erstzulassung, unabhängig von den gefahrenen Kilometern.

    GARANTIE

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