Garantie
FAQ
Für jeden neuen Kia, der nach dem 01. Januar 2010 erstmals zugelassen wurde.
Die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie* läuft nicht wie andere Garantien als Anschlussgarantie über externe Versicherer. Sie ist eine direkte Herstellergarantie* und gültig vom ersten bis zum letzten Tag der 7 Jahre.
Bestimmte Teile nutzen sich ab und haben deshalb weniger als 7 Jahre Garantie*. Zum Beispiel die Starterbatterie (2 Jahre Garantie*), das Audio-, Entertainment- und Navigationssystem (3 Jahre Garantie*) und der Lack (5 Jahre Garantie*/150.000 km). Fahrzeugteile, die sich im Rahmen ihrer normalen Funktion abnutzen, sind von der Garantie* ausgeschlossen.
In den ersten 3 Jahren der Garantie* ist die Kilometerzahl unbegrenzt. Für den gesamten Garantiezeitraum ist die Gesamtkilometerleistung auf 150.000 Kilometer beschränkt.
Alle Kia Modelle haben einen hervorragenden Korrosionsschutz. Deshalb gewähren wir eine Garantie* gegen Durchrostung von innen nach außen von mindestens 7 Jahren/150.000 km. Abhängig vom Modell sogar bis zu 12 Jahren.
Ja, sofern das Fahrzeug den Garantiebedingungen gemäß gewartet wurde.
Nein, du bist sogar europaweit auf Reisen durch die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie* geschützt.
Ja, die Kia Modelle werden von diversen europäischen Automobilfachzeitschriften immer wieder unter strengsten Bedingungen getestet.
Ja. In unseren Elektrofahrzeugen, Hybrid-Elektrofahrzeugen und Plug-in Hybrid-Fahrzeugen verwenden wir Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten, die auf eine lange Lebensdauer ausgelegt sind. Deshalb gilt für sie ebenfalls die Kia-Garantie* für 7 Jahre ab Garantiemeldung oder 150.000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt.
Bei den Elektrofahrzeugen (EV) und Plug-in-Hybridfahrzeugen (PHEV) garantieren wir außerdem eine Mindest-Batteriekapazität von 70 %. Eine mögliche Kapazitätsminderung der Batterie bei den Mild-Hybrid-Elektro- (MHEV) und den Hybrid-Fahrzeugen (HEV) ist nicht durch die Garantie abgedeckt. Du kannst die Kapazität dieser Batterien durch umsichtige Nutzung lange erhalten. Wie das geht, steht in der Betriebsanleitung.
Die Niedervoltbatterien mit 48 und 12 Volt in den Mild-Hybrid-Elektrofahrzeugen fallen nicht unter die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie*. Für sie gilt die Kia-Garantie von 2 Jahren ab Erstzulassung, unabhängig von den gefahrenen Kilometern.
* 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie
Die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterien in EV-, HEV- und PHEV-Fahrzeugen sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt.
Garantie: 7 Jahre ab Erstzulassung oder 150.000 km.
Niedervoltbatterien (MHEV): 2 Jahre Garantie.
EV & PHEV: 70 % Batteriekapazität garantiert.
HEV & MHEV: Kapazitätsverlust nicht abgedeckt.
Details siehe Betriebsanleitung.